Für Ärzt:innen
Sie möchten Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ihrer eigenen Praxis ausbilden?
Die Ärztekammer Berlin unterstützt Sie gerne dabei!

Medizinische Fachangestellte am Ultraschallgerät
Foto: Tobias Kruse, OSTKREUZ / Ärztekammer Berlin
Ausbilden bedeutet ...
- in Ihre Zukunft zu investieren
- einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten
- auszubildende MFA zu begleiten und zu fördern
- und natürlich Spaß zu haben

Medizinische Fachangestellte am Empfang
Foto: Tobias Kruse, OSTKREUZ / Ärztekammer Berlin
Duale Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten
Das Wichtigste zuerst
Wie läuft die staatlich anerkannte Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten eigentlich ab?
- Die Regelausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
- Die Zwischenprüfung findet nach circa 18 Monaten, die Abschlussprüfung nach circa 36 Monaten statt.
- Die Auszubildenden nehmen außerdem an der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) teil.
Wo findet die Berufsausbildung überall statt?
- in der Ausbildungsstätte
- in der Überbetrieblichen Ausbildung
- in der Berufsschule
Rechtlicher Rahmen
Die Ärztekammer Berlin ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten im Land Berlin.
Dabei werden vier wesentliche Aufgaben verfolgt:
- Wir fördern die Berufsausbildung.
- Wir beraten alle interessierten und an der Berufsausbildung beteiligten Akteure.
- Wir erlassen die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften für die Berufsausbildung, wie zum Beispiel die Prüfungsordnung.
- Wir überwachen alle Ausbildungsverhältnisse im Land Berlin, damit diese im Einklang mit Recht und Gesetz stehen.
Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsverordnung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- gibt den Rahmen der Ausbildung (inhaltliche Wertvorstellungen und Schutzvorschriften) vor,
- regelt allgemein das Prüfungswesen und
- definiert die Rechtsbeziehungen der Akteure im Ausbildungsverhältnis.
Die Ausbildungsverordnung regelt den speziellen inhaltlichen und fachlichen Verlauf der Ausbildung.
Ausbildungsberechtigung
Eine zentrale Frage ist, ob Sie ausbilden dürfen. Die gute Nachricht zuerst: Approbierte Ärzt:innen sind im Allgemeinen für die Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten geeignet!
Es gibt drei Faktoren, die darüber entscheiden, ob Sie ausbilden dürfen:
- Persönliche Eignung: In der Regel liegt diese vor.
- Fachliche Eignung: Im Gegensatz zu anderen Ausbildungsberufen wird bei der Ausbildung von MFA nicht erwartet, dass Sie eine Ausbildereignungsprüfung ablegen. Es wird einfach davon ausgegangen, dass approbierte Ärzt:innen sowohl die berufs- als auch die arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen und somit die fachliche Eignung erfüllen.
- Eignung des Betriebes als Ausbildungsstätte: Grundsätzlich wird bei niedergelassenen Ärzt:innen von einer Eignung der Ausbildungsstätte ausgegangen. Wenn die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang in der jeweiligen Ausbildungsstätte vermittelt werden können, sind diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zu kompensieren.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn in Ihrer Ausbildungsstätte nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem Umstand zu begegnen, sodass Sie dennoch ausbilden können.
Überbetriebliche Ausbildung
- Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ist ein 5-tägiger überbetrieblicher Ausbildungslehrgang.
- Die ÜBA stellt sicher, dass auch spezialisierte ärztliche Fachrichtungen als geeignete Ausbildungsstätten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gelten.
- Seit 2002 ist die ÜBA Bestandteil der MFA-Ausbildung.
- Die ÜBA vervollständigt die Ausbildung in den Ausbildungsstätten.
- Sie vervollständigt damit die Ausbildung in den Ausbildungsstätten und sichert eine einheitlich gute Ausbildungsqualität.
Worauf zielt die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ab?
Sie vermittelt fachpraktische Ausbildungsinhalte und orientiert sich dabei an den Inhalten der Ausbildungsverordnung.
Rotation
Rotation bedeutet, dass Auszubildende in bestimmten Fällen nicht nur in einem Ausbildungsbetrieb lernen, sondern in mehreren.
Diese können entstehen, wenn Sie erforderliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund Ihrer fachlichen Ausrichtung und Spezialisierung nicht in vollem Umfang vermitteln können. Die Rotation geht deutlich über die ÜBA hinaus.
So ist die Ausbildung auch in sehr spezialisierten Ausbildungsstätten grundsätzlich möglich. Einschlägige Ausbildungsstätten unterliegen der Auflage einer Pflichtrotation (Mindestdauer).
Darüber hinaus spricht die Ärztekammer Berlin in bestimmten Fällen, die nicht der Pflichtrotation unterliegen, eine Empfehlung zu einer freiwilligen Rotation aus.
Grundlegend gilt:
- Eine Rotation kann als Chance begriffen werden, damit auch aus sehr spezialisierten Ausbildungsstätten umfänglich und hoch qualifiziertes Fachpersonal hervorgehen kann. Davon profitieren alle Akteure des Gesundheitssystems.
- Durch die Rotation gewinnen Ihre Auszubildenden weitere wertvolle Praxiserfahrungen.
Wenn Sie das Wissen Ihrer Auszubildenden zu Themen aus dem Praxisalltag während der Ausbildung vertiefen möchten, bietet die Ärztekammer Berlin diverse Fortbildungsveranstaltungen für Medizinische Fachangestellte an, die auch für Auszubildende geeignet sind.
Informationen vor Ausbildungsstart
Was sind die ersten Schritte? Welche Informationen sind wirklich wichtig?
Wie kann der erste Tag aussehen?
- Begrüßung und Vorstellung, Praxisrundgang
- gemeinsames Frühstück und/oder Mittagessen
- Kennenlernen der wichtigsten Stationen und Bereiche der Praxis (zum Beispiel mit spielerischen Aufgaben)
- gemeinsames Besprechen der „Willkommensmappe“ sowie der allgemeinen Regeln zum Verhalten und zur Kommunikation
- ein kleines Begrüßungsgeschenk
- Sie können bei minderjährigen Auszubildenden auch die Erziehungsberechtigten treffen.

Medizinische Fachangestellte im Austausch mit dem Praxisteam
Foto: Tobias Kruse, OSTKREUZ / Ärztekammer Berlin
Weiterführende Links und Informationen
Vorschriften & Tarifverträge
Für die Ausbildung im Beruf der oder des Medizinischen Fachangestellten gelten verschiedene rechtliche Regelungen. An dieser Stelle finden Sie eine Sammlung von Tarifverträgen, Gesetzen und Verordnungen sowie Verwaltungsgrundsätzen und Regelungen der Ärztekammer Berlin.
Fortbildungsangebote für medizinisches Assistenzpersonal
Die Ärztekammer Berlin bietet Fortbildungen für medizinisches Assistenzpersonal an, die sich in unterschiedlichem Stundenumfang präsentieren. Die Veranstaltungen werden sowohl in Präsenz als auch online abgehalten.
Ausbildungsplatzbörse
In unserer Ausbildungsplatzbörse können niedergelassene Ärzt:innen freie Ausbildungsplätze zur oder zum Medizinischen Fachangestellten in Berlin inserieren. Nutzen Sie dazu bitte unser Eingabeformular für freie Ausbildungsplätze.
Sie haben noch Fragen?
Sie kommen nicht weiter und benötigen eine Auskunft?
Unser Team Berufsbildung steht Ihnen per E-Mail und telefonisch zur Verfügung.
T +49 30 408 06 - 26 26
E medf@aekb.de
Service-Telefonzeiten
- Montag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr
- Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 12:30–14:00 Uhr
Unterlagen können Sie über den Postweg (Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin) oder den Hausbriefkasten (am Nebeneingang in der E.T.A.-Hoffmann-Promenade) abgeben.