Für Ärzt:innen

Sie möchten Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ihrer eigenen Praxis ausbilden?

Die Ärztekammer Berlin unterstützt Sie gerne dabei!

Medizinische Fachangestellte am Ultraschallgerät
Jetzt ausbilden! +

Ausbilden bedeutet ...

  • in Ihre Zukunft zu investieren
  • einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten
  • auszubildende MFA zu begleiten und zu fördern
  • und natürlich Spaß zu haben
Medizinische Fachangestellte am Empfang

Rechtlicher Rahmen

Die Ärztekammer Berlin ist nach dem Berufsbildungs­gesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten im Land Berlin.

Dabei werden vier wesentliche Aufgaben verfolgt:

  • Wir fördern die Berufsausbildung.
  • Wir beraten alle interessierten und an der Berufsausbildung beteiligten Akteure.
  • Wir erlassen die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften für die Berufs­ausbildung, wie zum Beispiel die Prüfungs­ordnung.
  • Wir überwachen alle Ausbildungs­verhältnisse im Land Berlin, damit diese im Einklang mit Recht und Gesetz stehen.

Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsverordnung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • gibt den Rahmen der Ausbildung (inhaltliche Wertvorstellungen und Schutzvorschriften) vor,
  • regelt allgemein das Prüfungswesen und
  • definiert die Rechtsbeziehungen der Akteure im Ausbildungsverhältnis.

Die Ausbildungsverordnung regelt den speziellen inhaltlichen und fachlichen Verlauf der Ausbildung.

Ausbildungsberechtigung

Eine zentrale Frage ist, ob Sie ausbilden dürfen. Die gute Nachricht zuerst: Approbierte Ärzt:innen sind im Allgemeinen für die Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten geeignet!

Es gibt drei Faktoren, die darüber entscheiden, ob Sie ausbilden dürfen:

  • Persönliche Eignung: In der Regel liegt diese vor.
  • Fachliche Eignung: Im Gegensatz zu anderen Ausbildungs­berufen wird bei der Ausbildung von MFA nicht erwartet, dass Sie eine Ausbilder­eignungs­prüfung ablegen. Es wird einfach davon ausgegangen, dass approbierte Ärzt:innen sowohl die berufs- als auch die arbeits­pädagogischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen und somit die fachliche Eignung erfüllen.
  • Eignung des Betriebes als Ausbildungsstätte: Grundsätzlich wird bei niedergelassenen Ärzt:innen von einer Eignung der Ausbildungs­stätte ausgegangen. Wenn die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang in der jeweiligen Ausbildungsstätte vermittelt werden können, sind diese durch Ausbildungs­maßnahmen außerhalb der Ausbildungs­stätte zu kompensieren.

Sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn in Ihrer Ausbildungs­stätte nicht alle Ausbildungs­inhalte vermittelt werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem Umstand zu begegnen, sodass Sie dennoch ausbilden können.

Überbetriebliche Ausbildung

  • Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ist ein 5-tägiger überbetrieblicher Ausbildungs­lehrgang.
  • Die ÜBA stellt sicher, dass auch spezialisierte ärztliche Fachrichtungen als geeignete Ausbildungs­stätten im Sinne des Berufsbildungs­gesetzes (BBiG) gelten.
  • Seit 2002 ist die ÜBA Bestandteil der MFA-Ausbildung.
  • Die ÜBA vervollständigt die Ausbildung in den Ausbildungs­stätten.
  • Sie vervollständigt damit die Ausbildung in den Ausbildungsstätten und sichert eine einheitlich gute Ausbildungsqualität.

Worauf zielt die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ab?

Sie vermittelt fachpraktische Ausbildungs­inhalte und orientiert sich dabei an den Inhalten der Ausbildungs­verordnung. 

Rotation

Rotation bedeutet, dass Auszubildende in bestimmten Fällen nicht nur in einem Ausbildungsbetrieb lernen, sondern in mehreren.

Diese können entstehen, wenn Sie erforderliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund Ihrer fachlichen Ausrichtung und Spezialisierung nicht in vollem Umfang ver­mitteln können. Die Rotation geht deutlich über die ÜBA hinaus.

So ist die Ausbildung auch in sehr speziali­sierten Ausbildungs­stätten grundsätzlich möglich. Einschlägige Ausbildungs­stätten unterliegen der Auflage einer Pflichtrotation (Mindestdauer).

Darüber hinaus spricht die Ärztekammer Berlin in bestimmten Fällen, die nicht der Pflicht­rotation unterliegen, eine Empfehlung zu einer freiwilligen Rotation aus.

Grundlegend gilt:

  • Eine Rotation kann als Chance begriffen werden, damit auch aus sehr spezialisierten Ausbildungs­stätten umfänglich und hoch ­qualifiziertes Fachpersonal hervorgehen kann. Davon profitieren alle Akteure des Gesundheitssystems.
  • Durch die Rotation gewinnen Ihre Auszubildenden weitere wertvolle Praxis­erfahrungen.

Wenn Sie das Wissen Ihrer Auszubildenden zu Themen aus dem Praxis­alltag während der Ausbildung vertiefen möchten, bietet die Ärztekammer Berlin diverse Fortbildungs­veranstaltungen für Medizinische Fach­angestellte an, die auch für Auszubildende geeignet sind.

Wie kann der erste Tag aussehen?

  • Begrüßung und Vorstellung, Praxisrundgang
  • gemeinsames Frühstück und/oder Mittagessen
  • Kennenlernen der wichtigsten Stationen und Bereiche der Praxis (zum Beispiel mit spielerischen Aufgaben)
  • gemeinsames Besprechen der „Willkommensmappe“ sowie der allgemeinen Regeln zum Verhalten und zur Kommunikation
  • ein kleines Begrüßungsgeschenk
  • Sie können bei minderjährigen Auszubildenden auch die Erziehungsberechtigten treffen.
Medizinische Fachangestellte im Austausch mit dem Praxisteam